Wie bekomme ich eine logopädische Verordnung?
Eine logopädische Verordnung erhalten Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt (z.B. HNO, Phoniater, Kinder-oder Zahnarzt, Neurologen und Kieferorthopäden usw.). Sie ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.

Der Weg zur Therapie: Wie bekomme ich einen Termin?
Wenn Ihr Arzt eine logopädische Verordnung für Sie oder Ihr Kind ausgestellt hat, können Sie sich gerne per Telefon oder Mail in der Praxis melden, um einen Diagnostiktermin zu vereinbaren.
Aufgrund der hohen Nachfrage an Therapieplätzen kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten um Verständnis.
Die therapeutische Qualität liegt uns sehr am Herzen. Jede Therapeut*in der „Praxis für Logopädie Johanna Baerend“ hat logopädische Therapie-Schwerpunkte, so erhalten Sie für Ihren Behandlungsbereich die richtige Therapeutin!

Was passiert in der ersten Stunde?
Die erste logopädische Therapieeinheit beinhaltet ein ausführliches Erstgespräch (Anamnese) und eine störungsspezifische Diagnostik. Diese Informationen sind die Basis für Ihre individuell zusammengestellte Therapieplanung und dienen darüber hinaus der Erfassung Ihrer persönlichen Daten.

Wie lange dauert eine logopädische Therapieeinheit und kann ich als Begleitperson dabei sein?
Die Therapiezeit hängt von der logopädischen Verordnung des Arztes ab. Diese kann 30, 45 oder 60 Minuten betragen und hängt auch mit der Belastungsfähigkeit des Patienten zusammen.
Begleitpersonen, wie Eltern, bitten wir in der Anamnese- und Diagnostikstunde ihre Kinder zu begleiten, sodass alle organisatorischen und therapeutischen Inhalte besprochen werden können. Die folgenden logopädischen Therapieeinheiten finden ohne Begleitperson statt.

Welche Kosten entstehen bei der logopädischen Therapie?
Die logopädische Therapie wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die gesetzlichen Kassen fordern bei Patienten über 18 Jahre einen Selbstkostenbeitrag von 10% der verordnenden Therapie zuzüglich 10 Euro Rezeptgebühr. Die Höhe des Selbstkostenbeitrages kann aus den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen entnommen werden. Ebenfalls kann die behandelnde Therapeutin Auskunft geben. Sollten Sie ein Befreiungsschreiben der Krankenkasse haben, muss dieses zu Beginn der logopädischen Therapie vorgelegt werden.

Privat bzw. Beihilfe versicherte Patienten erhalten zu Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag, der die Honorare für die logopädische Therapie beinhaltet und sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten orientiert (GeBüTh). Dieser ist gültig, unabhängig von Ihrer Kostenerstattung (Privatkasse/Beihilfe). Die von den privaten Krankenkassen/ Beihilfe festgelegten Höchstsätze berühren nicht die Gültigkeit des von Ihnen abgeschlossenen Vertrag mit der „Praxis für Logopädie Johanna Baerend“. Die Erstattung der logopädischen Behandlung variiert bei den privaten Krankenkassen und hängt von Ihrem persönlich abgeschlossenen Vertrag mit der privaten Krankenkasse ab. In manchen Fällen ist eine Selbstbeteiligung nicht auszuschließen.

Machen Sie Hausbesuche?
JA! Gerne behandeln wir Sie, wenn vom Arzt verordnet, zuhause oder in einer Pflegeinrichtung. Wir bitten Sie uns das vorab in Ihrer Anmeldung mitzuteilen, sodass wir dies in unserer Therapieplanung berücksichtigen können.

Ausfallrechnungen – wie sind die Regeln?
Um Terminausfälle zu reduzieren und unseren organisatorischen Ablauf aufrecht erhalten zu können, bitten wir Sie Termine 24 Stunden vor Therapiebeginn bei Verhinderung abzusagen. Termine, die nicht fristgerecht abgesagt werden, werden mit einer Ausfallgebühr von 50,00 Euro berechnet.

Müssen therapeutische Hausaufgaben erledigt werden?
JA! Logopädische Hausaufgaben sind die Basis und eine wichtige Unterstützung für den therapeutischen Erfolg. Regelmäßiges Üben festigt die erarbeiteten Inhalte der logopädischen Therapie und ist somit ein fester Bestandteil der Behandlung.